EU-Kommission verschiebt Lieferkettengesetz: Unternehmen erhalten mehr Zeit

Brüssel. Die EU-Kommission hat beschlossen, die Einführung des neuen Lieferkettengesetzes um ein Jahr auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Diese Entscheidung wurde getroffen, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung an die neuen Vorschriften zu geben. Die Regelungen sollten ursprünglich bereits Mitte 2027 in Kraft treten. Hintergrund dieser Verschiebung ist der starke Druck aus der Wirtschaft, die vor einer übermäßigen bürokratischen Belastung warnt.

Lockerung der Auflagen für Unternehmen

Das Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen in ihren Lieferketten zu verhindern. Eine entscheidende Änderung ist, dass Firmen nicht mehr ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen, sondern lediglich ihre direkten Zulieferer. Diese Lockerung reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

Ein weiterer Punkt ist die Senkung der Berichtspflichten. Unternehmen müssen zukünftig nur noch alle fünf Jahre statt jährlich nachweisen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Auch die EU-weite zivilrechtliche Haftung bei Verfehlungen wird eingeschränkt, was besonders von Wirtschaftsverbänden begrüßt wird.

Nachhaltigkeitsberichtspflichten werden abgeschwächt

Parallel zum Lieferkettengesetz plant die EU-Kommission, auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu lockern. Eine bereits beschlossene Reform sieht vor, dass 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen von diesen Vorschriften ausgenommen werden. Ursprünglich sollten zahlreiche Firmen detaillierte Angaben zu sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit machen. Dies wird nun stark reduziert.

CO₂-Abgaben: Erleichterungen für Unternehmen

Zusätzlich sollen zahlreiche Unternehmen von einer CO₂-Abgabe auf Importe befreit werden. Diese Regelung betrifft vor allem Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU importieren. Die Kommission begründet diese Entscheidung mit dem geringen Einfluss dieser Mengen auf die CO₂-Bilanz der EU.

Reaktionen auf die Gesetzesänderungen

Die Wirtschaft zeigt sich erleichtert über die Anpassungen. Viele Branchenvertreter hatten im Vorfeld darauf gedrängt, die Auflagen zu reduzieren und mehr Vorbereitungszeit zu gewähren. Kritiker hingegen bemängeln, dass die EU durch die Lockerungen die Verantwortung der Unternehmen verwässert und den Schutz von Menschenrechten sowie Umweltstandards schwächt.

Fazit und Ausblick

Das Lieferkettengesetz bleibt ein umstrittenes Thema. Während Unternehmen von den Lockerungen profitieren, gibt es Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte. Ob die EU langfristig an den reduzierten Anforderungen festhält oder weitere Anpassungen vornimmt, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen und Entwicklungen zu diesem Thema finden Sie auf der Düsseldorfer Zeitung (xn--dsseldorferzeitung-m6b.de).

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